1. Der Airport-Taxi-Service führt den Transfer von der Wohnanschrift des Kunden zum Flughafen
München und /oder retour rund um die Uhr aus.
2. Der Beförderungsvertrag kommt mit der Auftragsbestätigung zustande. Der Reisende ist
verpflichtet, die Daten zu prüfen und gegebenenfalls Übertragungsfehler unverzüglich
mitzuteilen.
3. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Alleinbeförderung, es sei denn, dies ist in der
Auftragsbestätigung gesondert bestätigt worden.
4. Reisegepäck wird in üblichen Gepäckstücken bis zu 20 kg zuzüglich Handgepäck kostenlos
befördert. Schwere oder sperrige Güter werden nur nach vorheriger Sondervereinbarung
transportiert.
5. Reservierungen, die innerhalb von 24 Stunden erfolgen, wird ein Aufschlag
von 28,00 € fällig.
6. Der Reisende hält sich zum vereinbarten Abholzeitpunkt reisefertig.
Der Airport-Taxi-Service ist nicht verpflichtet, länger als 5 Minuten über den vereinbarten
Zeitpunkt hinaus auf den Reisenden zu warten. Ein Anspruch auf Rückerstattung der
Transfergebühr besteht in diesem Falle nicht.
7. Bei Abholung am Flughafen hat sich der Reisende zu vereinbarten Abholzeitpunkt am
entsprechenden Ankunftsterminal einzufinden, wo er von einem unserer Mitarbeiter mit
Namensschild erwartet wird. Falls sich bis zum Ablauf von 30 Minuten nach dem vereinbarten
Abholzeitpunkt kein Mitarbeiter des Airport-Taxi-Service am vereinbarten Treffpunkt
eingefunden hat, ist der Reisende verpflichtet, mit diesem telefonisch Rücksprache zu halten
(08031/359935). Auf Verlangen des Airport-Taxi-Service nimmt der Reisende zum Zwecke
der Mitbeförderung weiterer Kunden eine Wartezeit bis max. 60 Minuten über den
vereinbarten Abholzeitpunkt hinaus in Kauf. Sollte der Airport-Taxi-Service nicht in der Lage
sein, bis zum Ablauf von 60 Minuten Wartezeit den Reisenden am Treffpunkt in Empfang zu
nehmen und die Rückreise unverzüglich anzutreten, ist der Reisende berechtigt, seine
Heimfahrt auf Kosten des Airport-Taxi-Service anderweitig zu besorgen.
8. Die Beförderungsverpflichtung des Airport-Taxi-Service für den Transfer vom Flughafen nach
Hause entfällt, wenn sich der Reisende nicht spätestens 60 Minuten nach der vereinbarten
Abholzeit am vereinbarten Treffpunkt einfindet.
Der Airport-Taxi-Service wird allerdings bei längerer Verspätung den Reisenden fernmündlich
nach fernmündlicher Vereinbarung und Verfügbarkeit eines Platzes im nächsten planmäßigen
Fahrzeug ohne Mehrkosten befördern. Gleiches gilt auch für den Fall erheblich vorzeitiger
Ankunft.
9. Der Airport-Taxi-Service haftet für eigenes grobes Verschulden. Daneben haftet der Airport-
Taxi-Service dem Grunde nach bei schuldhaften Verletzungen der von ihm übernommenen
vertraglichen Verpflichtungen. Ist die Haftung dem Grunde nach gegeben, beschränkt sich die
Haftung der Höhe nach Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens. Jeglicher Schaden ist
unverzüglich anzuzeigen.
10. Reisebüros vermitteln den Taxitransfer als reine Serviceleistung. Sie sind nicht
Erfüllungsgehilfen des Airport-Taxi-Service. Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlung von
Flugdaten übernimmt der Airport-Taxi-Service gegenüber dem Fahrgast keine Haftung.
Die AGBs können Sie hier herunterladen (PDF).